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Auf dieser Internetseite wird der Omnibusverkehr in der Region um Eifel und Rur in privater Initiative vorgestellt. Diese Hobbyseite ist keine offizielle Veröffentlichung eines der hier erwähnten Unternehmen und verfolgt keine kommerziellen Ziele. Alle hier veröffentlichten Fotos unterliegen dem Copyright des Autors bzw. dem jeweiligen Fotografen und dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung auf anderen Seiten verwendet werden. Verantwortlich für den Inhalt ist Jürgen Müller aus Linnich.

Bezug auf Fotos von öffentlichen Verkehrsmitteln:
Fotografieren auf öffentlichem Gelände ist gemäß Grundgesetz, Art.2 Abs.1 und Art.5 grundsätzlich erlaubt, eine Einschränkung kann gemäß Art.2 Abs.2 nur durch Gesetz erfolgen. Ein solches Gesetz existiert nicht. Auch die Ansicht, Fahrer(in), Fahrgäste oder Umstehende hätten ein Anrecht auf das eigene Bild oder könnten das Fotografieren untersagen ist unrichtig.

Auszug aus dem Grundgesetz:

§ 22 (Recht am eigenen Bild)
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür daß er sich Abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablauf von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte und die Kinder des Abgebildeten, und wenn weder ein Ehegatte noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

§ 22 (Ausnahmen zu § 22)
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeiten erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen oder ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung oder Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

§ 23 (Ausnahmen im öffentlichen Interesse)
Für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit dürfen von den Behörden Bildnisse ohne Einwilligung des Berechtigten sowie des Abgebildeten oder seiner Angehörigen vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden.

§ 33 (Strafvorschrift)
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den § 22,23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

§ 59 (Werke an öffentlichen Plätzen)
(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstreckten sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.
(2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.

§ 68 (Lichtbildwerke)
Das Urheberrecht an Lichtbildwerken erlischt fünfundzwanzig Jahre nach dem Erscheinen des Werkes, jedoch bereits fünfundzwanzig Jahre nach der Herstellung, wenn das Werk innerhalb dieser Frist nicht erschienen ist.

Hiernach sind die auf den Busfotos befindlichen Personen nur als "Beiwerk" oder "Staffage" anzusehen. Also darf jeder ungehindert Busse oder Landschaften fotografieren, solange er sich auf öffentlichem Grund befindet.


Die Seiten werden von Busfreunden für Busfreunde gestaltet und sind keine offizielle Veröffentlichung eines der hier genannten Unternehmen. Ich bemühe mich, aktuelle Informationen zur Verfügung zu stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Bearbeitung keine Garantie übernommen werden. Die auf diesen Seiten gezeigten Fotos stellen vordergründig die abgebildeten Omnibusse dar. Personen und sonstige Gegenstände sind lediglich Staffage. Sollte sich jedoch jemand auf den gezeigten Bildern wiedererkennen und seine Persönlichkeitsrechte durch die Veröffentlichung verletzt fühlen, bitte ich um eine Mitteilung per E-Mail. Das entsprechende Foto wird dann umgehend entfernt bzw. verfremdet.
 
 
Kontaktadresse:

Jürgen Müller
Bachdresch 38
52441 Linnich
webmaster(at)eifel-rur-bus.de
Tel. auf Anfrage
   
 
   
© Jürgen Müller